Erklärung zum „Freundeskreis Christliche Pfadfinder Stadtoldendorf“

Unser Ziel ist die Entwicklung der nachwachsenden Generationen zu verantwortungsbewussten Persönlichkeiten zu fördern. Verlässliche Orientierungshilfen für diese Bemühungen sind vor allem der Glaube, der Gemeinsinn, der nachhaltige Lebensstil und die Natur.

Zweck

Mit unserm Einsatz wollen wir in diesem Sinne

  • die Kinder- und Jugendarbeit der CP in Stadtoldendorf bewahren und fördern.
  • die Beziehungen der Ehemaligen untereinander und Kontakte zum Stamm erhalten.
  • die Stammesarbeit finanziell unterstützen.
  • ein Netzwerk der Freund*innen entwickeln und pflegen.
Mitgliedschaft

Dem Freundeskreis kann jeder Erwachsene Mitglied werden, dem das Ziel und die Einsätze des Freundeskreises ein Anliegen sind.

Über die Beitrittserklärung von Beitrittswilligen entscheidet die Delegation.

Mit dem Beitritt zum Freundeskreis verpflichtet sich jedes Mitglied eine jährliche Spende an den Stamm Andreas Steinhauer zu zahlen. Die Mitgliederversammlung (vom 18.11.2006) empfiehlt eine jährliche Spende von mindestens 30,- €.

Mitgliederversammlung

Eine Versammlung aller Freund*innen findet alle zwei Jahre statt. Die Einladung ist schriftlich mit einer Tagesordnung mindestens sechs Wochen vorher zu verschicken.

Die Mitgliederversammlung entlastet die Delegation. Die Versammlung gibt Anregung für besondere Aufgaben und entscheidet über Schwerpunkte.

Sie entscheidet über die Bevollmächtigten in der Delegation, über den Ausschluss eines Mitgliedes in Beschwerdefällen und gibt eine Empfehlung der jährlichen Spendenhöhe.

Von jeder Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift über die Verhandlungen und Beschlüsse anzufertigen.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

Verantwortlich für die Vorbereitungen ist die Delegation.

Delegation

Die Delegation ist das Arbeitsgremium des Freundeskreises. Sie besteht aus bis zu fünf Bevollmächtigten, von denen einer vom Stamm und der Rest durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden.

Die Delegation wählt sich eine*n Sprecher*in und trifft sich mindestens einmal jährlich. Die Ergebnisse der Besprechungen werden schriftlich festgehalten und an jedes Mitglied verschickt.

Die Delegation entscheidet insbesondere über Zuschüsse aus dem Spendenkonto auf Antrag der/des Stammesführer*in und führt besondere Spendenaufrufe durch.

Kontakte zu Vertretern aus Politik, Verwaltung und der Kirche führt die Delegation nur in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Stamm durch.

Die Delegation führt eine Liste aller Mitglieder des Freundeskreises gemäß der DSGVO. Diese Liste soll allen Freund*innen, Mitgliedern des Stammes und deren Angehörigen zugänglich gemacht werden, die so die Möglichkeit erhalten, sich mit persönlichen Anliegen und Anregungen direkt an einzelne Mitglieder des Freundeskreises zu wenden. Es kann der Veröffentlichung widersprochen werden.

Rechte und Pflichten des Stammes

Der Stamm soll einen Beauftragten in die Delegation entsenden und diesen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen.

Der Stamm führt alle zwei Jahre ein Treffen durch, auf dem sich Mitglieder des Freundeskreises, des Stammes und deren Angehörige begegnen und gemeinsam etwas erleben können.

Die Spenden des Freundeskreises fließen auf das Stammeskonto und können vom Stamm frei für die Stammesarbeit verwendet werden. Bei einer Verwendung, die nicht für den Stamm ist, muss die Delegation vorher zustimmen.

Zuschüsse aus dem Spendenkonto, die den Betrag der jährlichen Mindestspenden übersteigen, sind von der/dem Stammesführer*in bei der Delegation schriftlich zu beantragen und dort abzurechnen. Bei ihr kann er darüber hinaus mit Zustimmung des Stammesthings Anträge auf Sonderspenden für besondere Vorhaben stellen.

Die Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen und der Delegation auf Wunsch nachzuweisen.

Auf seiner Homepage www.pfadfinder-stadtoldendorf.de bietet der Stamm den Mitgliedern in geeigneter Form Material zur Information an.

Beauftragte*r des Stammes

Sie/ Er trägt die Hauptverantwortung für die Zusammenarbeit zwischen dem Freundeskreis und dem Stamm, insbesondere hat sie/er auf die Einhaltung der vereinbarten Aktivitäten zu achten.

Verschiedenes

Der Freundeskreis der CP Stadtoldendorf ist kein eingetragener Verein. In ihm arbeiten alle freiwillig und ehrenamtlich mit. Über Aufwandsentschädigungen entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Auflösung des Freundeskreises kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.

Bei einer Auflösung des Stammes ist das Guthaben auf dem Spendenkonto an eine Organisationseinheit innerhalb der CPD zu überweisen. Über den Zweck entscheidet der Stamm.

Das Stammestreffen und die Mitgliederversammlung sollten möglichst im jährlichen Wechsel durchgeführt werden.